Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BOOKANDPLAY GmbH
Stand: März 2022
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BOOKANDPLAY GmbH und dem Lizenznehmer
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Lizenznehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die BOOKANDPLAY GmbH stimmt
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis zwischen der BOOKANDPLAY GmbH und dem Lizenznehmer
kommt ausschließlich dadurch zustande, dass die BOOKANDPLAY GmbH einen Auftrag oder
eine Bestellung des Lizenznehmers schriftlich annimmt oder bestätigt.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Die BOOKANDPLAY GmbH betreibt eine Online-Plattform zur optimierten Nutzung
von Sportstätten, wobei verschiedene Leistungspakete zur Buchung von Plätzen, zur
Zutrittskontrolle von Gebäuden oder zur Steuerung der Gebäudetechnik angeboten werden.
3.2. Die Online-Plattform unterliegt der Weiterentwicklung. Dem Lizenznehmer wird die
Anwendung der jeweils verfügbaren und freigegebenen Fassung im Rahmen seines gebuchten
Leistungspaktes ermöglicht.
4. Leistungsumfang
4.1. Der Umfang der von der BOOKANDPLAY GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich
aus dem Vertrag zugrundliegenden Angebot mit seinen Anlagen.
4.2. Die BOOKANDPLAY GmbH bietet ihre Leistungen selbst oder durch Dritte an, und zwar
sieben Tage die Woche mit einer mittleren jährlichen Verfügbarkeit von 99 %, soweit im
Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wird.
4.3. Soweit sich die BOOKANDPLAY GmbH zur Erbringung der geschuldeten Leistungen
der Dienste anderer Anbieter bedient, etwa bei der Nutzung von Netzen zur
Datenübertragung, ist die Leistung darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu
diesen Netzen zur Verfügung zu stellen.
5. Leistungen durch Dritte
Der BOOKANDPLAY GmbH ist es gestattet, Installations- oder Programmierarbeiten, etwa
im Zusammenhang mit der Zutrittskontrolle zu den Sportstätten oder der Steuerung von
Licht- oder Heizungsanlagen, sowie sonstige Teilleistungen an Dritte zu vergeben.
6. Vertragspflichten des Kunden
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung der ihm überlassenen
Zugangsdaten und Passworte und stellt sicher, dass ein Zugriff unbefugter Dritter
ausgeschlossen ist.
Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Pflicht stellt eine schwerwiegende
Vertragsverletzung dar.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Die BOOKANDPLAY GmbH haftet für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden des Lizenznehmers. Bei grober
Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine Haftung
jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die verletzte
Vertragspflicht gerade verhindert werden sollte; im Falle einer grobfahrlässigen
Pflichtverletzung ist sie auf einen Betrag von EUR 5.000,00 beschränkt.
7.2. Die Haftung der BOOKANDPLAY GmbH ist, soweit sie nachweisen kann, daß die
Schäden nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, auf den nach der Art des Werks oder der
sonstigen Leistung vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für
Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit; insoweit haftet die BOOKANDPLAY GmbH vielmehr für jeden von ihr oder
ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
7.3. Etwaige Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der BOOKANDPLAY GmbH liegen, und die
die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks,
Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber
der physikalischen Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat die BOOKANDPLAY
GmbH nicht zu vertreten, und zwar auch dann nicht, wenn ohne Kenntnis dieser Umstände
zuvor verbindliche Fristen oder Termine vereinbart worden sind.
Treten solche Leistungshindernisse auf, ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, ihre
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
Von der Behinderung oder Unterbrechung der Leistungserbringung wird die
BOOKANDPLAY GmbH dem Lizenznehmer unverzüglich Anzeige machen.
7.4. Im Falle einer von der BOOKANDPLAY GmbH zu vertretenden erheblichen
Leistungsbehinderung oder –verzögerung ist der Lizenznehmer berechtigt, seine Zahlungen
angemessen zu mindern. Als erheblich sind dabei nur solche Behinderungen anzusehen,
aufgrund derer dem Lizenznehmer die Nutzung der Werk- oder Dienstleistung insgesamt
wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Jede Behinderung hat der Lizenznehmer der BOOKANDPLAY GmbH umgehend mitzuteilen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die BOOKANDPLAY GmbH rechnet über die von ihr zu erbringenden Leistungen
jeweils im Voraus für die im Vertrag vereinbarte Zeit ab. Der ausgewiesene Endbetrag ist mit
Zugang der Rechnung fällig. Ergänzend zur Nutzungslizenz erhebt die BOOKANDPLAY GmbH eine jährliche Servicepauschale, deren Abrechnung immer zum 4. Quartal eines Kalenderjahres erfolgt.
8.2. Die Berechnungsgrundlage bezieht sich auf die jeweilig eingerichtete und anlagenbezogene Saison. Der Begriff Anlage kennzeichnet nicht die Gesamtheit der Spielstätten eines Vereins oder Anlagenbetreibers, sondern die einzelnen Spielstätten wie Tennishallen, Traglufthallen, Sandplatzanlagen, Squashcourts etc.
8.3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verpflichte sich der
Lizenznehmer, der BOOKANDPLAY GmbH wegen der zu entrichtenden Lizenzgebühren ein
SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, über das die fälligen Beträge eingezogen werden
können. Der Lizenznehmer hat stets für eine ausreichende Deckung des von ihm angegebenen
Kontos zu sorgen.
Die mit etwaigen Rücklastschriften verbundenen Bankkosten werden dem Lizenznehmer
belastet, darüber hinaus ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, für jede Rücklastschrift
eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zu berechnen.
8.4. Sofern der Lizenznehmer auch nach einer entsprechenden Mahnung der
BOOKANDPLAY GmbH mit einer von ihm zu bewirkenden Leistung ganz oder teilweise in
Verzug geraten sollte, ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, den Zugang zur Online-
Plattform zu sperren, die Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, den Vertrag fristlos zu
kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.
8.5. Es ist Sache des Lizenznehmers, von ihm zu beanspruchende Gebühren oder Beiträge für
die Nutzung eines Platzes oder einer Anlage gegenüber dem Nutzer/Endkunden abzurechnen
und einzuziehen. Optional bietet die BOOKANDPLAY GmbH an, diesen Zahlungsverkehr
über eine von ihr eingerichtete Schnittstelle unter Beteiligung des Zahlungsportals Paypal
abzuwickeln, sofern der Nutzer/Endkunde eine von ihm geschuldete Zahlung, z.B. für eine
Platzbuchung, über die Paypal-Schnittstelle bewirken will, wird die BOOKANDPLAY GmbH
den Gesamtbetrag abzüglich einer Transaktionsgebühr von 3,9% zzgl. 0,35€ an den Lizenznehmer
weiterleiten.
Eine Vereinbarung über die Nutzung der von der BOOKANDPLAY GmbH zur Verfügung
gestellten Paypal-Schnittstelle ist jederzeit von jedem Beteiligten mit Wirkung für die Zukunft
kündbar.
Wird eine Zahlung des Nutzers/Endkunden auf diesem Wege bewirkt, können etwaige
Einwendungen, etwa Stornierungen, nur im Verhältnis des Lizenznehmers zum
Nutzer/Endkunden bearbeitet werden; die Rückabwicklung einer Paypal-Zahlung ist nicht
möglich.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
9.1. Die BOOKANDPLAY GmbH verpflichtet sich, das Daten- und Fernmeldegeheimnis zu
wahren und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Diese
Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des Vertrages fort.
9.2. Die BOOKANDPLAY GmbH wird insbesondere personenbezogene Daten nur
verarbeiten, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Insbesondere
wird die BOOKANDPLAY GmbH alle notwendigen organisatorischen und technischen
Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust und dem Zugriff unberechtigter
Dritter zu sichern.
9.3 Der Lizenznehmer erteilt sein Einverständnis damit, dass die BOOKANDPLAY GmbH
unter Verwendung der ihr bekannten Daten anlassbezogen auch den Nutzer/Endkunden über
eine optimierte Nutzung des BOOKANDPLAY-Systems informiert, etwa hinsichtlich einer
aktuellen Platzbelegung, über verschiedene Bezahlmöglichkeiten oder über Aktualisierungen
des BOOKANDPLAY-Systems.
Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.
10. Vertragsdauer, Kündigung
10.1. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, wird die Laufzeit des Vertrages
für eine jeweils definierte Zeitspanne, in der Regel eine Spielsaison, abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gleiche Zeitspanne des folgenden Kalenderjahres,
sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn der neuen Laufzeit von einer
Vertragspartei gekündigt wird.
10.2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang
beim Vertragspartner.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere für den Fall der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
11.2. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand zwischen
den Parteien der Sitz der BOOKANDPLAY GmbH vereinbart.